Nachhaltigkeitsreport – lästige Pflicht oder Gelegenheit zur Imagebildung?

08. Dezember
2015

Die Übung einen Nachhaltigkeitsreport zu entwickeln ist nicht nur imagebildend und verantwortungsbewusst, sondern auch ab 2017 gesetzlich vorgeschrieben.

Die mittelständischen und großen europäischen Gesellschaften, mit einer Bilanzsumme ab 20 Mio. Euro oder einem Nettoumsatz von mehr als 40 Mio. Euro und mit mindestens 500 Mitarbeitern haben eine Publikationspflicht zum Thema Nachhaltigkeit, das hat die EU Kommission 2014 beschlossen. Damit müssen sie jährlich über Ihre Leistungen in den Bereichen Umwelt, Gesellschaft, Mitarbeiter, Menschenrechte, Korruptionsbekämpfung und Vielfalt in den Führungsgremien (Diversity) berichten.

Seit vielen Jahren entwickeln wir u.a. für unseren Kunden Ball Packaging Europe den Nachhaltigkeitsbericht der Geschäftsführung, einen Einblick in den Report erhalten Sie hier.

Sprechen Sie uns an, wenn wir Sie bei der Entwicklung und Realisation Ihres „Sustainability Reports“ unterstützen dürfen.