Weihnachten kommt, Elektrogesetz 2 ist schon da! – Deutsche Recycling

16. November
2015

Wenn Sie Händler und damit „Inverkehrbringer“ von Elektroartikeln & Lampen (auch Werbeartikel, wie USB-Sticks etc.) sind, trifft es Sie jetzt besonders hart: Haben Sie keine Registrierung im Zielland, dürfen Sie dort weder verkaufen noch anbieten. Das kann das Weihnachtsgeschäft mit dem Topseller Nr. 1 – Elektroartikel – ganz schön verhageln.

Allein in der EU gibt es über 80 Verordnungen für Recycling, Entsorgung und Lizenzierung von Produktverpackungen, Elektro-Altgeräten und Batterien. Hilfe bietet unser frisch gewonnener Neukunde Deutsche Recycling, der alle Formalitäten, ob national oder international, übernimmt.

Die Experten beraten Sie umfassend, damit ihr Geschäft rechtssicher und ohne Strafzahlungen und Abmahnungen weiterlaufen kann. Einen ersten Schnellcheck finden Sie unter www.elektrogesetz-info.de